Kopfzeile

Inhalt

Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Berufswahl und Lehrstellensuche sind zentrale Themen der Oberstufe. Das Fach berufliche Orientierung, der Berufswahlmorgen sowie Schnupperwochen sind dabei feste Bestandteile an der Oberstufe Goldach.

Das Berufsinformationszentrum in St. Gallen unterstützt zusätzlich den Berufsfindungsprozess (weitere Infos).

Kontakt

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung St.Gallen
info.blbstgallen@sg.ch
Die Gemeinde betreibt an der Mühlegutstrasse 20 eine Bibliothek, welche auch den Schulklassen zugänglich ist. Unter folgendem Link finden Sie die wichtigsten Informationen:
http://www.goldach.ch/de/kultursportfreizeit/kultur/?action=showthema&themenbereich_id=728&thema_id=1969
Die Blockzeiten sind so gestaltet, dass alle Schülerinnen und Schüler von 08.00 - 11.40 Uhr gleichzeitig den Unterricht besuchen. Während der Blockzeiten fällt kein Unterricht aus, Ausnahmen bilden frühzeitig kommunizierte Absenzen. Bei kurzfristiger Abwesenheit der Lehrperson wird die Klasse unterrichtet oder beaufsichtigt.
Im Deutschunterricht werden Schülerinnen und Schüler im Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache unterstützt und gefördert. Der Unterricht findet in Gruppen statt. Ziel ist das Erarbeiten schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse, damit sich das Kind im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht in der Klasse folgen kann. Die Lerninhalte werden einerseits auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und andererseits auf die Themen der Klasse abgestimmt.

Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder und Jugendliche nicht deutscher Erstsprache, die über keine oder ungenügende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Sie sollen möglichst früh und ihren Fähigkeiten entsprechend in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden.

Der reguläre DaZ-Unterricht dauert längstens 3 Jahre, es stehen maximal 200 Fördereinheiten zur Verfügung. Eine Weiterführung des DaZ-Unterrichts um längstens 1 Jahr bedarf eines begründeten Antrags der Klassenlehrperson an die SLS. Die Weiterführung des DaZ-Unterrichts muss mit der DaZ und auch der Förderlehrperson abgesprochen sein. Für Kinder aus einem Elternhaus mit einem Elternteil aus 2. oder höherer Migrationsgeneration oder einem eingebürgerten Elternteil resp. einem Elternteil der die Volksschule mehrheitlich in der Schweiz absolviert hat, wird der DaZ Unterricht auf 2 Jahre respektive 120 Fördereinheiten beschränkt.

Die DaZ-Lehrpersonen arbeiten eng mit den Klassen- und Fachlehrpersonen zusammen. Sie gehören zum Unterrichtsteam. Sie bringen ihr Expertenwissen in DaZ-Fragen in die Unterrichtsplanung ein.
In der Einführungsklasse wird der Stoff des ersten Schuljahres auf zwei Jahre verteilt. In Goldach wird je eine Einführungsklasse im Schulhaus Wartegg und im Schulhaus Bachfeld geführt. Die Schülergruppe bleibt zwei Jahre lang zusammen.

In der Einführungsklasse bleibt mehr Zeit, um Entwicklungsverzögerungen im Lern- und Sozialbereich aufzuholen und Grundlagen zu festigen. In der Einführungsklasse werden die Wahrnehmung, die motorische Entwicklung, das Selbstwertgefühl, die Belastbarkeit, die Ausdauer und das Sozialverhalten besonders gefördert.
Der Lernstoff wird ganzheitlich und spielerisch erarbeitet. Die Lernschritte sind kleiner und den Fähigkeiten der einzelnen Kinder angepasst. Sie haben mehr Zeit zum Üben und Vertiefen.
Die Daten der Schulferien für das laufende und die folgenden Jahre können Sie dem Ferienplan entnehmen.http://link.to.page/ferienplan

Alle Schülerinnen und Schüler des 7. – 9. Schuljahres werden einer Sekundar- oder Realklasse zugeteilt. Als Unterstützung wird ein Förderzentrum geführt. Das Förderzentrum deckt folgende Angebote ab:

  • Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit individuellen Lernzielen (ILZ)

  • Förderunterricht in den Bereichen Deutsch als Zweitsprache, Lese- und Rechtschreibstörung, Rechenschwäche

  • Nachhilfeunterricht nach Niveauwechsel (Englisch/Mathematik) in Absprache mit der Fachlehrperson

  • Hausaufgabenhilfe (freiwillig oder durch Klassenlehrperson zugewiesen)

  • Begabungs- und Begabtenförderung

Die Bundesverfassung gewährleistet allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land einen unentgeltlichen Volksschulunterricht. Die Organisation des Schulwesens liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Oberste Erziehungsbehörde im Kanton St.Gallen ist der Erziehungsrat. Er erlässt den Lehrplan, bezeichnet die Lehrmittel und beaufsichtigt die Schulen.
Gemäss Lehrplan gelten folgende Richtwerte für die Hausaufgaben:

3./4. Schuljahr - 60 Minuten pro Woche (1. und 2. Kl.)
5./6. Schuljahr - 90 Minuten pro Woche (3. und 4. Kl.)
7./8. Schuljahr - 120 Minuten pro Woche (5. und 6. Kl.)

9. Schuljahr - 180 Minuten pro Woche (1. Oberstufe)
10. Schuljahr - 210 Minuten pro Woche (2. Oberstufe)
11. Schuljahr - 240 Mintuen pro Woche (3. Oberstufe)

Es ist schwierig, diese Zeiten genau einzuhalten. Jedes Kind arbeitet anders.
Die Schule Goldach unterstützt den Einsatz von Informatikmitteln im Unterricht, verlangt aber eine verbindliche Regelung für deren Benutzung. Damit ist allen Schülern und Schülerinnen bekannt, wie sie sich zu verhalten haben.

Die Vereinbarung beinhaltet:
  • Umgang mit Passwörtern
  • Benützung des Internets
  • Verbotene Handlungen im Umgang mit Hard- und Software
  • Haftung
Name
Vereinbarung_uber_die_Nutzung_des_Internets.docx Download 0 Vereinbarung_uber_die_Nutzung_des_Internets.docx
Schülerinnen und Schüler benutzen täglich die neuen Medien wie Fernseher, Handy, Internet, Spielkonsolen und co. Deshalb muss auch der Umgang gelernt werden.

Die Schule unterstützt dabei das Elternhaus und thematisiert die neuen Medien, deren Umgang sowie Möglichkeiten und Gefahren.

Die Fachstelle steht mit ihrem Beratungs- und Psychotherapieangebot Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern in der Regel ab Kindergarteneintritt bis Beendigung der beruflichen Ausbildung offen.

Mehr Informationen erhalten Sie hier:
http://www.goldach.ch/de/bildungfamgesellschaft/familie

Regelung im Umgang mit Multimediageräten
(Multimediageräte = Handy, MP3-Player, Spielkonsolen und dergleichen)

In Schulgebäuden:
Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte sind in Schulgebäuden weder hör- noch sichtbar.

Auf Pausenareal:
Auf dem Pausenareal sind Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte nicht hörbar.
Name
Multimediagerate_Regeln_fur_S.pdf Download 0 Multimediagerate_Regeln_fur_S.pdf
Die Schule Goldach führt eine Musikschule. Diese vermittelt den Schülerinnen und Schülern, aber auch Jugendlichen und Erwachsenen des Einzugsgebietes der Gemeinde Goldach eine qualitativ hoch stehende musikalische Ausbildung. Sie fördert das Zusammenspiel in Gruppen, Ensembles, Chören und Orchestern und veranstaltet Vortragsübungen und Konzerte.

Zurzeit besuchen über 450 Schülerinnen und Schüler die Musikschule Goldach. Sie werden durch 30 Lehrpersonen unterrichtet.
Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teilnoten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Schülerinnen und Schüler im entsprechenden Fach- bzw. Teilbereich stützt.

Die unterschiedlichen Leistungsanforderungen der Stufenniveaus (Kleinklasse, Primarschule, Realschule, Sekundarschule) müssen im Zeugnis deklariert sein und gegenüber den Erziehungsverantwortlichen sowie gegenüber den Schülerinnen und Schülern kommuniziert werden.

Note 6
  • Lernziele deutlich übertroffen
  • löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad erfolgreich

Note 5
  • Lernziele gut erreicht
  • löst Aufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad teilweise erfolgreich

Note 4
  • Lernziele knapp erreicht
  • löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen zureichend

Note 3
  • Lernziele insgesamt nicht erreicht
  • löst Aufgaben im Bereich Grundanforderungen unzureichend

Note 2 oder 1
  • keine Lernziele erreicht
  • löst keine Aufgaben im Bereich Grundanforderungen
Im ganzen Kanton gilt das Promotions- und Übertrittsreglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen worden ist.

Die Notensumme ist die Summe der Leistungsnoten in den
Bereichen:

a) Mensch und Umwelt, ohne Religion
b) Sprachen
c) Mathematik

Die Leistungsnoten werden:
  1. am Ende des Schuljahrs auf halbe Noten gerundet
  2. am Ende der Probezeit auf Zehntelsnoten gerundet
Setzt sich eine Leistungsnote aus Teilnoten für mehrere Teilbereiche zusammen, ist die Leistungsnote das auf Zehntel gerundete Mittel der Teilnoten.

Notensumme
Art. 2.
Wer am Ende des Schuljahrs oder am Ende der Probezeit
eine Notensumme von wenigstens 12 aufweist, wird definitiv
promoviert.

Weitere Informationen unter http://www.schule.sg.ch/
Schulabsenzen müssen durch die Eltern direkt über die PUPIL App erfasst werden. Eltern sowie die am Unterricht des jeweiligen Kindes beteiligten Lehrpersonen haben in der PUPIL App jederzeit einen Überblick über sämtliche Absenzen.

Auszug aus dem Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen:
Verantwortung für den Schulbesuch (Art. 96)

Die Eltern haben das Kind zum regelmässigen Schulbesuch und zur Befolgung von Anordnungen nach Art. 34 dieses Gesetzes anzuhalten. Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr befreien.
Die Eltern müssen auch diese Absenzen über die PUPIL App erfassen.

Urlaube von mehr als einem Tag müssen als schriftliches Gesuch 3 Wochen im Voraus an die Schulleitung eingereicht werden. Diese kann einmalig ein Gesuch über maximal eine Woche innerhalb einer Stufe bewilligen. Dieser Stufenurlaub darf nicht gesplittet werden. Es können somit nicht einmal drei Tage und später nochmals zwei Tage beantragt werden.

Kontakt

zuständige Lehrperson
name.vorname@schulegoldach.ch
Name
Erstanmeldung Pupil Kiga-PS 2023-09-11 Download 0 Erstanmeldung Pupil Kiga-PS 2023-09-11
Ein Entscheid der Schulleitungssitzung kann bei der nächsthöheren Instanz (Bildungskommission) angefochten werden. Es besteht eine Eintretenspflicht. Das Schreiben an die Oberbehörde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Die Kopie des angefochtenen Entscheids ist beizulegen. Ausserdem ist die eingeräumte Rekursfrist einzuhalten. Die Einreichung eines Rekurses hat für die Massnahme zumeist aufschiebende Wirkung, d. h. der Entscheid wird nicht vollzogen, bis der Rekurs rechtskräftig ist.
Die Schule Goldach ist in drei Schulkreise gegliedert.
  • Schulkreis Feld (SH Bachfeld, SH Kirchenfeld, inkl. Kindergärten Bachfeld, Breiten und Neumühle)
  • Schulkreis Zentrum (SH Rosenacker, SH Wartegg, inkl. Kindergarten Blumenstrasse und Haini-Rennhas)
  • Schulkreis Oberstufe


Die Musikschule bildet einen eigenen Schulkreis.
Der Schulweg fällt grundsätzlich in die Verantwortung der Eltern. Im Regelfall gibt es keinen Anspruch auf einen Schulbustransport.

Einzig für Schülerinnen und Schüler des Kindergartens und der ersten Klasse mit unzumutbarem Schulweg organisiert die Schule Goldach einen Schülertransport.
„Goldacher Kinder können schwimmen.“ Dieses Ziel ist mittels Schwimmunterricht im Hallenbad in der 3. und 4. Primarschule zu erreichen. Die Unterrichtsgestaltung richtet sich nach den verbindlichen Grobzielen des kantonalen Lehrplanes (Kapitel 11, Fachbereich Sport). Als Minimalziel gilt der Wassersicherheitstest (WSC), welcher gemäss kantonaler Weisung zum Schwimmunterricht auf der Volksschulstufe gilt. Konkret werden dabei folgende Ziele verlangt:

1. Rolle vorwärts ab Bassinrand ins Wasser
2. Sich 1 Minute über Wasser halten
3. 50 m schwimmen

Tipp: Begleiten Sie Ihr Kind vorab zu einem Wassergewöhnungskurs.
Die Schule Goldach bietet folgende Hilfen an, um Schüler im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich zu unterstützen.
  • Logopädie
  • Legasthenie-/Dyskalkulietherapie
  • Stützunterricht
  • Rhythmikunterricht
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Nachhilfe
  • Begabungsförderung
  • Kleinklasse auf der Mittelstufe
  • Förderzentren
  • Einführungsklassen
  • Schulische Heilpädagogik
  • Übertrittsberatung
  • Fachstelle Jugend und Familie
  • Schulpsychologische Beratung
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) haben die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abzuschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.
Jedem Schüler stehen pro Schuljahr zwei Halbtage für unbegründeten Urlaub (Jokertage) zur Verfügung. Mindestens 3 Tage vor dem Bezug muss die Klassenlehrperson in Kenntnis gesetzt werden. Wir bitten Sie, dazu das Formular welches Sie unter der Rubrik Eltern-ABC (Stichwort Absenzen / Dispensionen) finden, zu verwenden.

Urlaube von mehr als einem Tag müssen als schriftliches Gesuch drei Wochen im Voraus an die Schulleitung eingereicht werden. In der Schule Goldach haben wir eine grosszügige Spezialregelung: In jeder Stufe (Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe) kann die Schulleitung einen Urlaub von maximal 5 Tagen (1 Woche) genehmigen. Dieser Urlaub darf aber nicht gesplittet werden. Es können somit nicht einmal drei Tage und später nochmals zwei Tage beantragt werden.

Gesuche um Urlaub von mehr als einer Woche werden von der Bildungskommission behandelt. Für eine Genehmigung muss jedoch ein sehr wichtiger Grund vorliegen.
Nach dem Besuch des Kindergartens bietet die Gemeinde Goldach zwei Schulungsformen an, damit der Übertritt in die Primarschule optimal gelingt.

Es ist dies zum einen die 1. Regelklasse und zum anderen die Einführungsklasse, bei welcher die Lerninhalte der ersten Regelklasse in zwei Schuljahren erfolgt.
Gerade zu Beginn der Schullaufbahn sollte nicht Frust und Entmutigung, sonder Freude am Lernen die Kinder begleiten.

Detailliertere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen.
Name
Vom_Kindergarten_in_die_Primarschule.docx Download 0 Vom_Kindergarten_in_die_Primarschule.docx
Ob ein Kind nach der sechsten Klasse in die Realschule oder in die Sekundarschule eintreten kann, entscheidet die Schulleitungssitzung. Folgende Grundlagen sind massgebend:

  1. die Empfehlung der Lehrpersonen der sechsten Primarklasse
  2. die Noten der 6. Primarklasse (Zeugnis 1. Semester sowie Leistungsstand zum Zeitpunkt der Anmeldung)
In der Regel findet bereits im ersten Semester der sechsten Klasse ein Beurteilungsgespräch mit der Lehrperson statt. Im März / April ist in jedem Fall ein Zuweisungsgespräch eingeplant. Die Lehrperson eröffnet den Eltern bzw. den Erziehungsverantwortlichen den Zuweisungsantrag. Wenn die Eltern mit diesem nicht einverstanden sind, erhalten sie Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegenüber der verantwortlichen Schulleitung. Diese Stellungnahme bildet eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für die Schulleitersitzung, welche anschliessend entscheidet.
In den Goldacher Primarschulen werden nach Abschluss des 3. Schuljahres die Klassen neu durchmischt. Mit dieser Neudurchmischung haben die Schulkinder die Möglichkeit, sich neu zu orientieren und neue Beziehungen zu anderen Kindern und Lehrpersonen aufzubauen.

Kriterien für die Einteilung der Kinder sind:
  • Leistungsstand der Schulkinder
  • Sozialverhalten
  • Knaben / Mädchenanteil
  • Anteil fremdsprachige Kinder

Ziel dieser Neudurchmischung ist es, möglichst ausgewogene Klassen zu erreichen.

Bei der Einteilung in die Mittelstufe wird dem Wohnort der Kinder nur noch eine zweitrangige Beachtung geschenkt. Natürlich wird darauf geachtet, dass für die einzelnen Kinder keine besonders weiten Schulwege entstehen. Damit die oben genannten Kriterien aber eingehalten werden können, kann durchaus die Einteilung in einen neuen Schulkreis erfolgen.

Die Eltern wählen für die zahnärztliche Untersuchung und eine allfällige Behandlung einen Zahnarzt ihrer Wahl.

Ablauf

  • Die Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten zu Beginn des neuen Schuljahres die Anmeldung für den zahnärztlichen Untersuch mit Gutschein. Dieser wird dem Zahnarzt abgegeben.
  • Die zahnärztliche Untersuchung muss bis spätestens Ende März durchgeführt werden (wir empfehlen möglichst schnell einen Termin zu vereinbaren). Der Zahnarzt untersucht die SchülerInnen gemäss kantonalen Vorgaben.
  • Der Zahnarzt stellt den ausgefüllten Gutschein bis spätestens 30. April dem Schulsekretariat zu.
  • Die Schulverwaltung kontrolliert die Besuche und vergütet den vereinbarten Pauschalbetrag direkt dem Zahnarzt.
  • Bei Nichteinlösung des Gutscheines werden die Erziehungsberechtigten an die Untersuchung erinnert.
  • Zahnärztliche Behandlungen sind Sache der Eltern und des gewählten Zahnarztes.


Haben Sie Fragen? Das Schulsekretariat hilft Ihnen gerne weiter, Telefon 058 228 78 00.

Die Zahnprophylaxe-Instruktorinnen leiten alle Kindergartenkinder sowie alle Schülerinnen und Schüler bis und mit der 3. Klasse mehrmals jährlich zur richtigen Zahnpflege an. Zudem leisten sie Aufklärungsarbeit über Gesundheitserhaltung und gesunde Ernährung. Die Instruktionen sind unentgeltlich und finden in den Kindergartenräumen bzw. Schulzimmern statt.
In der 5. Primarklasse werden die Klassen während 2 Lektionen von einem Zahnarzt besucht, der die Schülerinnen und Schüler über die korrekte Zahnpflege und gesunde Ernährung instruiert
Im Kindergarten werden die Erziehungsberechtigten über den aktuellen Lern- und Entwicklungsstand ihres Kindes informiert. Am Ende des 1. und 2. Kindergartenjahres wird ein Zeugnisformular ausgestellt.

In der Primarschule werden seit Schuljahr 2021/22 anstelle der Semesterzeugnisse Jahreszeugnisse ausgestellt. In der Oberstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler weiterhin Semesterzeugnisse.

Die Beurteilung erfolgt nicht nur nach messbaren Fertigkeiten in den verschiedenen Fächern des Lehrplans. Die Gesamtbeurteilung berücksichtigt auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler, deren Neigungen, Begabungen und ihren persönlichen Entwicklungsstand.

Das ausführliche Zeugnisreglement ist im Zeugnis auf der ersten Seite abgedruckt.